Im Hospizbereich spricht man nicht von Patienten, sondern von Gästen.
Die Gäste sind über ihre Diagnose aufgeklärt. Eine Einweisung in das Hospiz muss über den Hausarzt oder einen Krankenhausarzt erfolgen.
Außer Kindern werden Gäste aller Altersstufen betreut. Kinder können in der Einrichtung nicht betreut werden, da sich die Betreuungskonzepte für Kinder in ihrer letzten Lebensphase von denen für die Betreuung von Erwachsenen unterscheiden.
Seit dem 08.12.2015 werden 95 Prozent der Kosten von den Kranken- und Pflegekassen übernommen; d.h. der Eigenanteil für den Hospizgast entfällt. Die restlichen 5 Prozent der laufenden Kosten muss der Träger eines stationären Hospizes nach der Bundesrahmenvereinbarung selbst aufbringen.